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Explosion Protection – The Whys and Wherefores >
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17.11.2011 13:42 Alter: 2 yrs
Kategorie: deutsch

Explosionsschutz – warum eigentlich?

In der heutigen Zeit werden Anlagen und Maschinen in ihrem Umfang immer größer und komplexer.
Treffen brennbare Stäube oder Gase, Sauerstoff und Zündquellen in einer Anlage zusammen, kommt es im ungünstigsten Fall zu einer Explosion. Kräfte mit Zerstörerische Kräfte mit verheerenden Wirkungen sind die Folge.

Der Gesetzgeber schreibt unter Bezug der Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Anlagenbetreiber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ein sogenanntes Explosionsschutzdokument erstellen müssen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass die Anlage explosionsgefährdet ist, müssen Maßnahmen abgeleitet werden, die entweder die Explosionen gesichert vermeiden oder aber die Auswirkungen einer Explosion auf ein Minium reduzieren.

Kann das Auftreten explosionsfähiger Atmosphären nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, kommt insbesondere bei gasexplosionsgefährdeten Anlagen das Schutzprinzip „Zündquellenvermeidung“ zum Einsatz. Gleichwohl dieses Schutzprinzip prinzipiell auch bei Staub führenden Anlagen angewendet werden kann, müssen dort insbesondere aufgrund der Selbstentzündungsneigung von Stäuben vermehrt konstruktive Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Explosionsdruckentlastung in Verbindung mit einer explosionstechnischen Entkoppelung, angewendet wird. Derartige Maßnahmen beschränken die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß und erlauben die zeitnahe Wiederinbetriebnahme der Produktion.

Unabhängig vom jeweils angewendeten Schutzprinzip ist grundsätzlich zu beachten, dass alle Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen als überwachungsbedürftige Anlagen zu betrachten sind. Das bedeutet, dass sie vor Ihrer Inbetriebnahme und regelmäßig durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen sind. Dabei wird unter anderem überprüft, ob das im Explosionsschutzdokument beschriebene Explosionsschutzkonzept in sich stimmig ist, ob die eingesetzten Geräte (z. B. Motoren) und autonome Schutzsysteme (z. B. Berstscheiben) für ihren Einsatz geeignet sind und ob diese z. B. durch eine benannte Stelle gemäß der ATEX 114 (94/9/EG) zugelassen sind.
 

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